Compliance
Hinweisgebersystem
Wir hören zu und handeln!
Verlässlichkeit, Offenheit, Transparenz und Integrität gehören für uns als inhabergeführtes Familienunternehmen zu den wichtigsten Werten im täglichen Miteinander. Damit verknüpfen wir einen hohen Anspruch an die Einhaltung geltender gesetzlicher Regelungen und verbindlicher Richtlinien. Von allen Mitarbeiter*innen und Geschäftspartnern erwarten wir ein verantwortungsbewusstes und ethisch einwandfreies Verhalten.
Verstöße gegen unsere Werte gefährden nicht nur den Ruf, sondern auch den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens. Es ist uns daher besonders wichtig, dass Compliance-Verstöße frühzeitig erkannt und aufgearbeitet werden. Nur so kann etwaiges Fehlverhalten umgehend abgestellt werden. Beispiele können sowohl Korruptionsstraftaten, Wettbewerbs- und Kartelldelikte, Datenschutzverstöße, Vergehen im Rechnungs- und Finanzwesen wie auch schwere Fälle von Diskriminierung oder Mobbing sein.
Aus diesem Grund haben wir ein unabhängiges Hinweisgeberportal implementiert, das es Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Geschäftspartnern sowie sonstigen Dritten ermöglicht, jederzeit und wenn gewünscht anonym ein schädliches Fehlverhalten oder einen entsprechenden Verdacht zu melden. In diesem System können Sie von überall aus rund um die Uhr einen geschützten Postkasten einrichten und mit den Compliance-Experten kommunizieren.
Wir möchten jeden Einzelnen ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf Gesetzesverstöße und Fehlverhalten hinzuweisen.
Wie das Hinweisgeberportal funktioniert, erklärt anschaulich das nachfolgende Video.
Die Steiskal GmbH & Co. KG gehört zur Bartels-Langness-Unternehmensgruppe. Deshalb werden Sie bei Nutzung des Hinweisgeberportals auf die Seiten der Bartels – Langness-Gruppe weitergeleitet.
Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit einen Hinweis einzustellen:
Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
Grundsatzerklärung zum Schutz der Menschenrechte
Die Steiskal GmbH & Co. KG blickt auf eine lange Geschichte zurück, in der wir unsere ökonomischen Ziele stets mit der gesellschaftlichen Verantwortung verbunden haben. Wir, die Geschäftsführung und Mitarbeitenden der Steiskal GmbH & Co. KG, sind uns unserer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Dieses Bewusstsein leben wir in unseren Geschäftsbeziehungen und achten auf die Einhaltung sozialer- und umweltbezogener Standards und gesetzlichen Regelungen. Folglich richten wir unser unternehmerisches Handeln an den nachstehenden allgemeingültigen Standards und Richtlinien aus:
- der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
- den Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation zu Arbeits- und Sozialstandards (ILO)
- der UN-Kinderrechtskonvention
- der UN-Frauenrechtskonvention
- den Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschrechte der Vereinten Nationen (UNGP)
In unserem Unternehmen sowie in allen unseren Geschäftsbeziehungen tolerieren wir keine Verletzung von Menschrechten! Wir verurteilen jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit. Die Diskriminierung in Bezug auf Geschlecht, Hautfarbe, Religion, ethnischer Herkunft, Alter, Nationalität, Familienstand, sexueller Orientierung, Behinderung, sozialer Herkunft und politischer Anschauung findet bei uns keinen Platz.
Unseren Maßstab an sozialen Standards verfolgen wir sowohl in unserem Unternehmen als auch in unseren Geschäftsbeziehungen. Im Rahmen unseres Risikomanagements tauschen wir uns regelmäßig innerhalb unserer Unternehmensgruppe und mit unseren Lieferanten aus. Hierdurch soll nicht nur möglichen Menschenrechtsverletzungen vorgebeugt werden, sondern auch das Wissen und die Erfahrung innerhalb der Lieferketten geteilt werden. Darüber hinaus haben wir unterstützende Tools in unsere Geschäftsabläufe integriert – diese informieren uns umgehend über gesetzliche Änderungen und Anforderungen. Unsere unternehmerischen Maßstäbe für verantwortungsvolles Handeln sind in unseren Leitlinien
- Code of Conduct der Bartels-Langness Unternehmensgruppe
- Code of Conduct für Business Partner
niedergeschrieben.
Die Implementierung von turnusmäßigen Risikoanalysen unterstützt uns bei der Identifikation von möglichen Menschenrechtsverstößen, insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Diskriminierung, Arbeitsschutz, Entlohnung, Datenschutz sowie Kinder- und Zwangsarbeit. Auch hier nutzen wir ein weiteres IT-gestütztes Tool bei der Durchführung dieser Analysen:
Zum einen erhalten unsere Lieferanten turnusmäßig einen Fragebogen zur Risikobewertung, zum anderen liefert uns das Programm aktuelle Berichte zu den Themen Umweltschutz und Menschenrechte. Durch die Bündelung von verschiedenen Informationen innerhalb des Tools ist es uns möglich, Risiken innerhalb unseres Unternehmens und in Bezug auf unsere unmittelbaren Lieferanten genauer und besser einzuschätzen und zu bewerten.
Wir sind uns bewusst, dass es trotz unseres hohen Maßstabes und der gebotenen Sorgfalt zu Verstößen kommen kann, die aufgrund der Vielzahl an Geschäftsbeziehungen nicht immer identifiziert werden können. Daher haben wir als essentiell wichtiges Instrument ein Beschwerdeverfahren etabliert. Es unterstützt uns bei der Identifikation von Risiken und Menschenrechtsverletzungen. Unser anonymes Hinweisgebersystem ist für jeden – egal ob Geschäftspartner, Kunde oder Mitarbeiter – unter https://www.bkms-system.com/bartels-langness erreichbar.
Als nächsten Schritt sehen wir die Entwicklung und Implementierung von internen und externen Präventions- und Abhilfemaßnahmen vor. Sie werden uns dabei helfen, mit der Aufdeckung von Missständen richtig umzugehen sowie die passenden Maßnahmen zur Beseitigung dieser zu treffen.
Wir leben in einer sich ständig und immer schneller verändernden Welt. Aus diesem Grund werden wir unsere Instrumente und unsere Menschenrechtsstrategie laufend prüfen und stetig verbessern. Wir streben stets eine Zusammenarbeit frei von Menschrechtsverletzungen an.
Verfahrensordnung Hinweisgebersystem
Abgabe von Hinweisen und Beschwerden im Falle von Verletzungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
Die Bartels-Langness verfügt über ein Beschwerde- und Hinweisgebersystem als Bestandteil der Gesamtstrategie zur Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im Sinne des §8 Abs. 2 LkSG.
Es dient dazu, unternehmensinternen und -externen Personen bzw. Gruppen die Einreichung von Hinweisen, Beschwerden und anderen Meldungen in Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verstöße zu ermöglichen.
Eingehende Meldungen können frühzeitige Präventionsmaßnahmen auslösen, um drohenden Schaden abzuwenden. Bei bereits erfolgten Verstößen werden Maßnahmen eingeleitet, um den entstandenen Schaden bestmöglich zu minimieren oder zu kompensieren.
Die Bartels-Langness nutzt zur technischen Unterstützung des Verfahrens das zertifizierte Hinweisgebersystem BKMS.
Anwendungsbereich
Alle Personen und Personengruppen im eigenen Geschäftsbereich, innerhalb der Lieferkette, sowie auch Außenstehende können Meldungen abgeben. Dazu gehören beispielsweise:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bartels-Langness Unternehmensgruppe
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von un- und mittelbaren Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister der Bartels-Langness Unternehmensgruppe
- Kundinnen und Kunden
- Sonstige Dritte
Beschwerdeverfahren
Hinweisgebende können über das BKMS Meldungen einreichen. Das BKMS ist in den öffentlichen Internetauftritt der Bartels-Langness und den angeschlossenen Unternehmen integriert und jederzeit über https://www.bkms-system.com/bartels-langness erreichbar.
Die Abgabe von Meldungen ist sowohl unter Angabe der persönlichen Identifikation als auch komplett anonym möglich. Bei der Angabe von persönlichen Daten durch den Hinweisgebenden erfolgt eine persönliche Rückmeldung über den Eingang der Meldung in einem persönlichen Postfach innerhalb des BKMS. Dieses Postfach kann auch für den weiteren Informationsaustausch genutzt werden, wenn gewünscht.
Meldungen werden bei der Bartels-Langness zielgerichtet dem zuständigen Bearbeiter bzw. der zuständigen Bearbeiterin zugestellt.
Jede Meldung wird sorgfältig und ausführlich sowie auf Plausibilität geprüft. Die Untersuchung erfolgt fallbezogen unvoreingenommen, sachlich und vertraulich.
Wenn sich der Fall als Verstoß im Sinne des LkSG herausstellt, werden geeignete und passende Abhilfemaßnahmen geplant, initiiert und umgesetzt. Ziel dieser Maßnahmen ist nicht nur die Abstellung des gemeldeten Verstoßes, sondern auch vorbeugende Vermeidung von gleichartigen und ähnlichen Fällen.
Sofern möglich wird der Hinweisgebende über die Umsetzung der Maßnahme über das Postfach informiert.
Vertraulichkeit der Daten
Hinweisgebende stehen unter Schutz vor Bestrafung oder Benachteiligung aufgrund der abgegebenen Meldung.
Alle Meldungen über das Hinweisgebersystem werden bis zum Abschluss des Verfahrens und darüber hinaus streng vertraulich behandelt. Die Anonymisierung der personenbezogenen Daten, als auch die vollständige Löschung der Daten erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Verbesserung und Nachhaltigkeit
Die Bartels-Langness prüft das eingesetzte Verfahren turnusmäßig und bei Bedarf auch anlassbezogen auf Wirksamkeit und Verbesserungspotenzial.